Es gibt ärztliche Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden, da sie nicht der Behandlung einer Erkrankung dienen. Diese dürfen wir der Krankenkasse auch nicht in Rechnung stellen, sondern müssen sie mit dem Patienten direkt abrechnen. Dazu gehören zum Beispiel Reisemedizinische Beratungen, Impfungen speziell für einen Auslandsaufenthalt, Atteste, Bescheinigungen, Untersuchungen für Lebensversicherungen, Führerscheinbehörde, Sportverein, Kindergarten, Schule, Sportbefreiung, Aufnahmeattest fürs Altenheim, Gutachterliche Äußerungen u.s.w.
Unsere Gebühren werden an Hand der Gebührenordnung für Ärzte berechnet, in der Regel mit dem Regelfaktor 2,3.
GOÄ Ziffer | Faktor: 2,3 | |
- Aufnahmeantrag Altenheim - Bescheinigung Schulunfähigkeit - Bescheinigung Sportbefreiung - Med.Bescheinigung Einreisebehörde - Gutachterliche Äußerung + Schreibgebühren - Kurzer Krankheitsbericht / Befundbericht - Sporttauglichkeit (Tauchen, Schwimmen) Bescheinigung hierzu zusätzlich - Motorbootführerscheintauglichkeit Bescheinigung hierzu zusätzlich - LKW-Führerscheintauglichkeit Bescheinigung hierzu zusätzlich zusätzlich evtll. EKG, Lungenfunktion o.ä. - Reisemedizinische Beratung - Reisemedizinische Beratung über 10 Min - Reisemedizinische Impfung |
75 70 70 70 80 75 8 70 8 70 8 70 1 3 375 |
17,43 5,36 5,36 5,36 40,22 17,43 34,85 5,36 34,85 5,36 34,85 5,36 10,72 20,10 10,72 |